Die Voraussetzung für einen Termin und die logopädische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung.
Kassenpatienten
Therapien für Kinder sind von der Zuzahlungspflicht befreit.
Erwachsene müssen pro Heilmittelverordnung eine Rezeptgebühr über 10 €, sowie einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% der Kassenleistung tragen. Sollten Sie allerdings einen Befreiungsausweis besitzen, entfällt der komplette Selbstbehalt.
Privatpatienten
Die Beträge bei Privatpatienten werden von der jeweiligen logopädischen Praxis innerhalb rechtlicher Grenzen frei festgesetzt. Um Transparenz zu schaffen, rechne ich nach Gebüth (Gebührenübersicht für Therapeuten) ab. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3-fach. Bitte beachten Sie, dass diese nicht zwingend von Ihrer privaten Krankenkasse vollständig übernommen werden! In der Regel fällt ein Restbetrag an, der von Ihnen als Zuzahlungsbeitrag zu tragen ist.
Selbstzahler
Prinzipiell kann die logopädische Therapie auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür müssten in diesem Fall vom Patient selbst getragen werden.